Freitag, 17. April 2020

Sperrung Vereinsgebäude und Clubgelände======= Beschränkungen bleiben bestehen

Ich habe gerade ein E-mail vom Bayerischer Seglerverband e.V. erhalten.

"Soeben haben wir eine neue Verordnung erhalten, die die Bayerische Staatsregierung erlassen hat.  Unter dem nachfolgenden Link https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/ finden Sie das Dokument.  Leider sind die Bestimmungen für alle Sportarten in keiner Weise gelockert worden.

Trotzdem sind wir  zuversichtlich, daß ordnungsrechtliche Auslegungsregelungen in den kommenden Wochen erfolgen werden.
Eine erfreuliche Entwicklung: Es ist möglich, dass gewerbliche Betriebe und die angestellten Bootsleute Schiffe auswintern können. Allerdings ist der Schiffstransport durch private nach wie vor untersagt."


Wir haben vor Ostern das Gelände um unser Vereinsheim mit Absperrband abgesperrt, um nicht untätig zu sein.

Das Betreten des Clubgeländes ist daher untersagt!

Somit können keine Boote abgestellt werden.


Ich bitte dringend um Einhaltung dieser Vorgaben.

Sobald es Neuerungen gibt, werden wir diese hier zeitnah veröffentlichen.


Obige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Sie setzten keinerlei Beschränkungen von Bund und Ländern außer Kraft.


Herzlichen Dank

Jonas Brandl

Freitag, 3. April 2020

Sperrung Vereinsgebäude und Clubgelände

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums vom 16.03.2020 ist ein Betrieb von Vereinsheimen derzeit nicht gestattet.

Das Betreten des Clubgeländes ist daher untersagt!

Somit können keine Boote abgestellt werden.