"Soeben haben wir eine neue Verordnung erhalten, die die Bayerische Staatsregierung erlassen hat. Unter dem nachfolgenden Link https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/ finden Sie das Dokument. Leider sind die Bestimmungen für alle Sportarten in keiner Weise gelockert worden.
Trotzdem sind wir zuversichtlich, daß ordnungsrechtliche Auslegungsregelungen
in den kommenden Wochen erfolgen werden.
Eine erfreuliche Entwicklung: Es ist
möglich, dass gewerbliche
Betriebe und die angestellten Bootsleute Schiffe auswintern können. Allerdings
ist der Schiffstransport durch private nach wie vor untersagt."
Wir haben vor Ostern das Gelände um unser Vereinsheim mit Absperrband abgesperrt, um nicht untätig zu sein.
Das Betreten des Clubgeländes ist daher untersagt!
Somit können keine Boote abgestellt werden.
Ich bitte dringend um Einhaltung dieser Vorgaben.
Sobald es Neuerungen gibt, werden wir diese hier zeitnah veröffentlichen.
Obige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Sie setzten keinerlei Beschränkungen von Bund und Ländern außer Kraft.
Herzlichen Dank
Jonas Brandl