Sperrung Vereinsgebäude und Clubgelände
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums
vom 16.03.2020 ist ein Betrieb von Vereinsheimen derzeit nicht
gestattet.
Das Betreten des Clubgeländes ist daher untersagt!
Somit können keine Boote abgestellt werden.